§ 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 59
Nach Gewicht
- BGH, 17.04.2025 – 3 StR 405/24Strafzumessung bei Inverkehrbringen gefälschter Corona-Impfnachweise: Verzicht auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe bei Vermögensabschöpfung durch TatertragseinziehungZitiert von 2
- BGH, 27.11.2024 – 1 StR 473/23Steuerstrafsache: Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Abzug von Lohnsteuer bei Bonuszahlungen an einen Arbeitnehmer wegen der Mitwirkung an Cum-Ex-GeschäftenZitiert von 6
- BGH, 27.11.2024 – 1 StR 473/23Steuerstrafsache: Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Abzug von Lohnsteuer bei Bonuszahlungen an einen Arbeitnehmer wegen der Mitwirkung an Cum-Ex-Geschäften
- BGH, 27.11.2024 – 1 StR 473/23Steuerstrafsache: Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Abzug von Lohnsteuer bei Bonuszahlungen an einen Arbeitnehmer wegen der Mitwirkung an Cum-Ex-Geschäften
- BGH, 12.11.2025 – 1 StR 484/24Lohnsteuereinbehalt auf der Einziehung unterliegende Bonuszahlungen und zusätzliche Geldstrafe
- BGH, 24.03.2022 – 3 StR 375/20Strafurteil: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Absehen von der Verhängung einer Geldstrafe neben der FreiheitsstrafeZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BGH, 04.02.2026 – 3 StR 322/25Zitiert von 2
- BVerwG, 22.07.2025 – 2 B 8.25Strafzumessung; keine die disziplinare Maßnahmebemessung begrenzende Indizwirkung der strafrechtlichen VerurteilungZitiert von 3
- BGH, 30.06.2025 – 2 StR 241/25
59 Entscheidungen zu § 41 StGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 41 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist.