§ 258a Strafvereitelung im Amt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/258a#abs-1 (1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/258a#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/258a#abs-3 (3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 54 Entscheidungen zu § 258a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.05.1994 – 5 StR 354/93Zitiert von 9
- VG Düsseldorf, 11.05.2026 – 35 K 11301/25.O
- VG Düsseldorf, 11.05.2026 – 35 K 11303/25.O
- VG Meiningen, 25.05.2023 – 6 D 1336/22 Me
- BVerfG, 15.09.2014 – 2 BvR 1746/14Nichtannahmebeschluss: Zweckentfremdung der Verfassungsbeschwerde zu allgemeiner Gesetzmäßigkeitskontrolle rechtsmissbräuchlich - hier: offensichtlich unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde, zudem keinerlei Verletzung in eigenen Rechten - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 EuroZitiert von 1
- BGH, 20.06.1990 – 2 StR 38/90Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 2 OAus 31/26Auslieferungsverkehr mit Polen: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung trotz systemischer Mängel im Strafvollzug bei Beschränkung auf bestimmte Haftanstalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Trier, 02.07.2025 – 1 Qs 25/25
- VG München, 23.04.2025 – M 19L DK 23.2618
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 258a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.