§ 47 Nichterfüllung von Pflichten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/47#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/47#abs-2 (2) Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, oder wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. Bei sonstigen früheren Beamtinnen und früheren Beamten gilt es als Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. Für Beamtinnen und Beamte nach den Sätzen 1 und 2 können durch Landesrecht weitere Handlungen festgelegt werden, die als Dienstvergehen gelten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/47#abs-3 (3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze.
Wird zitiert von 912 Entscheidungen zu § 47 BeamtStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 28.08.2023 – 35 K 3121/22
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 – OVG 80 D 2.12Zitiert von 4
- VG Berlin, 21.02.2012 – 80 K 61.10 OLZitiert von 2
- VG Düsseldorf, 28.08.2023 – 35 K 3126/22Zitiert von 3
- VG Regensburg, 29.06.2020 – RO 10A DK 19.2
- VG Saarland Saarlouis, 20.01.2020 – 7 K 167/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.07.2026 – 31 A 1381/23.OEntfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Videodateien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 01.07.2026 – 31 A 1035/23.OEntfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Sich-Verschaffens kinderpornografischer Videodateien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 28.05.2026 – 35 L 495/26.O
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 BeamtStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 47 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2232)
BGBl. 2018 I S. 2232
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.