§ 42 Ablehnung eines Richters
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/42#abs-1 (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/42#abs-2 (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/42#abs-3 (3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.
Wird zitiert von 1.424 Entscheidungen zu § 42 ZPO →
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Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 16.10.2012 – 10 W 53/12 (Abl), 10 W 53/12
- OVG Niedersachsen, 25.03.2026 – 8 LA 8/26
- OLG Köln, 24.04.2015 – 19 W 15/15
- LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 – AR 57/06
- OLG Frankfurt am Main, 04.03.2021 – 11 W 10/21 (Kart)
- VG Karlsruhe, 10.07.2020 – 2 K 7650/19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 15.07.2026 – 4 VR 1.26Richterausschluss: Kein Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung an der Entscheidung über eine frühere Fassung des Bebauungsplans KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 15.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Erlass eines Feststellungsbescheids über das Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 19.25Luftverkehrsrecht: Anforderungen an den Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG bei einem Gesamtvorhaben KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.