§ 45 Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/45#abs-1 (1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/45#abs-2 (2) Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/45#abs-3 (3) Wird das zur Entscheidung berufene Gericht durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlussunfähig, so entscheidet das im Rechtszug zunächst höhere Gericht.
Wird zitiert von 518 Entscheidungen zu § 45 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 25.08.2020 – VIII ARZ 2/20Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von AblehnungsgesuchenZitiert von 33
- BGH, 08.12.2021 – XII ARZ 39/21Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichts; Entscheidung durch das im Rechtszug höhere Gericht; Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen; Kollegialitätsverhältnis als Ablehnungsgrund; Vizepräsident des in der Hauptsache zuständigen Landgerichts als VerfahrensbeteiligterZitiert von 9
- BGH, 25.08.2020 – VIII ARZ 1/20Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von AblehnungsgesuchenZitiert von 1
- BGH, 25.08.2020 – VIII ARZ 3/20Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 – L 29 SF 314/15 ABZitiert von 2
- OLG Braunschweig, 23.11.2009 – 3 WF 101/09
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.09.2026 – 16 E 885/23 und 16 E 546/25Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als offensichtlich unzulässig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 12.08.2026 – 16 E 593/25Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit als offensichtlich unzulässig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 15.07.2026 – 4 VR 1.26Richterausschluss: Kein Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung an der Entscheidung über eine frühere Fassung des Bebauungsplans Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.