Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 155
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 209
Nach Gewicht
- BSG, 23.08.2007 – B 4 RS 2/06 RZitiert von 18
- BSG, 26.11.2024 – B 9 SB 20/24 BNichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - verspätete Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle - Fünfmonatsfrist - Unterscheidung zwischen Übergabedatum und Ausfertigungsdatum - Anforderungen an die Ermittlung des Übergabedatums - Erforderlichkeit des Einverständnisses zur Entscheidung durch Einzelrichter bzw Einzelrichterin - Zustimmung zur Umwandlung eines Erörterungstermins in einen Verhandlungstermin - Ablösung einer früheren Zustimmungsverweigerung - keine Sperrwirkung einer früheren Prozesserklärung - Grundsatz des fairen Verfahrens - Erschwerung der sachgerechten Prozessführung - Darlegungsanforderungen - keine isolierte Überprüfung der Auferlegung von MutwillenskostenZitiert von 3
- LSG NRW, 04.03.2010 – L 18 (2) KN 268/09Zitiert von 3
- LSG NRW, 04.03.2010 – L 18 (2) KN 273/09
- LSG NRW, 17.12.2009 – L 11 B 7/09 KAZitiert von 20
- LSG NRW, 24.02.2006 – L 10 B 21/05 KAVertragsarztrecht - Streitwertfestsetzung - Streitwertbeschwerde - Zuständigkeit des Senats im SGG-Verfahren - Genehmigung einer konsiliarärztlichen Nebentätigkeit im Krankenhaus - Bemessung des wirtschaftlichen Interesses - Anwendungsbereich des Drei-Jahres-Zeitraums - Berücksichtigung mittelbarer Folgewirkungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- BSG, 11.12.2025 – B 9 V 1/24 RSozialgerichtliches Verfahren - konsentierter Einzelrichter bzw konsentierte Einzelrichterin - gerichtliches Ermessen - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zustimmung der Beteiligten - Ermessensausübung - sachfremde Erwägungen - ermessensfehlerhafte Zurückverweisung an das SG - Justizgewährleistungsanspruch - BeschleunigungsgebotZitiert von 1
- BSG, 20.06.2025 – B 9 V 18/24 BSozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine formgültige Urteilsunterschrift
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2025 – L 32 AL 14/25 B ER
209 Entscheidungen zu § 155 SGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 155 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/155#abs-1 (1) Der Vorsitzende kann seine Aufgaben nach den §§ 104, 106 bis 108 und 120 einem Berufsrichter des Senats übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/155#abs-2 (2) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,
In dringenden Fällen entscheidet der Vorsitzende auch über den Antrag nach § 86b Abs. 1 oder 2.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/155#abs-3 (3) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle des Senats entscheiden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/155#abs-4 (4) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.