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Artikel 8 · BT-Drs. 12/1217 · S. 54

Zu Artikel 8 (Änderung der

Zu Artikel 8 (Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung)
Zu Nummern 1 und 2 (§§ 5, 6 VwGO)
Durch diese Regelungen werden die Grundlagen für
eine durchgreifende Erweiterung des Einzelrichter-
einsatzes in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaf-
fen.
Ein Einzelrichtereinsatz kann dort, wo davon noch
nicht ausreichend Gebrauch gemacht wird, zur Entla-
stung der Gerichte und zur Beschleunigung beitra-
gen. Gesetzliche Regelungen zum Einzelrichterein-
satz müssen die Qualität der gerichtlichen Entschei-
dungen nicht gefährden. Es gibt auch in der Verwal-
tungsgerichtsbarkeit Streitfälle, in denen ohne Gefahr
für die Qualität der Rechtsprechung und für das Ver-
trauen der Bevölkerung in den verwaltungsgerichtli-
chen Rechtsschutz eine Entscheidung durch einen
Richter allein gefällt werden kann, insbesondere
Streitsachen, die keine erhebliche Breitenwirkung ha-
ben und die sachlich und rechtlich einfach liegen. Die
grundsätzliche Anerkennung des Werts des Einzel-
richtereinsatzes auch in der Verwaltungsgerichtsbar-
keit findet sich nach der geltenden Rechtslage bereits
jetzt in § 87 a VwGO und § 31 AsylVfG. Zur Sicherung
der Qualität der Rechtsprechung ist ferner — wie in
der derzeit geltenden Fassung des § 31 AsylVfG —
vorgesehen, daß nur Richter, die in einem hinreichen-
den Maße mit der verwaltungsgerichtlichen Arbeit
vertraut sind, Einzelrichter sein können.
Die Abgrenzung zwischen der Einzelrichter- und
Kammerzuständigkeit hat sich an den Merkmalen
„besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierig-
keit der Sache" und „Grundsätzlichkeit" zu orientie-
ren. Diese Merkmale finden sich in § 348 ZPO und
§ 31 AsylVfG in den jeweils geltenden Fassungen.
Auf die Rechtsprechung und Literatur zu diesen Vor-
schriften kann insoweit zurückgegriffen werden. Die
Übertragung auf die Kamme

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.093 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/1217, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 263.220–280.313 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert b6a07b718a4c7ac1….

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