Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 99 Erhebungsmerkmale
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz Maßnahmen nach § 42 oder § 42a getroffen worden sind, gegliedert nach
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Annahme als Kind sind
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über die Amtspflegschaft und die Amtsvormundschaft sowie die Beistandschaft ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter
gegliedert nach Geschlecht, Art des Tätigwerdens des Jugendamts sowie nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Deutsche/Ausländer).
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-6 (6) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a sind Kinder und Jugendliche, bei denen eine Gefährdungseinschätzung nach Absatz 1 vorgenommen worden ist, gegliedert
Permalink zu Abs. 6arecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-6a (6a) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über Sorgeerklärungen und die gerichtliche Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 1 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, gegliedert danach, ob Sorgeerklärungen beider Eltern vorliegen oder den Eltern die elterliche Sorge aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
Permalink zu Abs. 6brecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-6b (6b) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über Maßnahmen des Familiengerichts ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, bei denen wegen einer Gefährdung ihres Wohls das familiengerichtliche Verfahren auf Grund einer Anrufung durch das Jugendamt nach § 8a Absatz 2 Satz 1 oder § 42 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 oder auf andere Weise eingeleitet worden ist und
gegliedert nach Geschlecht, Alter und zusätzlich bei Nummer 4 nach dem Umfang der übertragenen Angelegenheit.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-7 (7) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen sind
Permalink zu Abs. 7arecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-7a (7a) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Kinder in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege sowie die die Kindertagespflege durchführenden Personen sind:
Permalink zu Abs. 7brecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-7b (7b) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Personen, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege gemeinsam oder auf Grund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 durchführen und die von diesen betreuten Kinder sind die Zahl der Tagespflegepersonen und die Zahl der von diesen betreuten Kinder jeweils gegliedert nach Pflegestellen.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-8 (8) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Angebote der Jugendarbeit nach § 11 sowie bei den Erhebungen über Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6 sind offene und Gruppenangebote sowie Veranstaltungen und Projekte der Jugendarbeit, soweit diese mit öffentlichen Mitteln pauschal oder maßnahmenbezogen gefördert werden oder der Träger eine öffentliche Förderung erhält, gegliedert nach
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-9 (9) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Einrichtungen, soweit sie nicht in Absatz 7 erfasst werden, sowie die Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe und die dort tätigen Personen sind
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/99?asof=2019-06-10#abs-10 (10) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sind
Änderungsverlauf
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02.10.2021 Ausfertigung
§ 99 eingefügt durch Artikel 2 1. 8. 2029 des Gesetzes vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I 4602)
BGBl. 2021 I S. 4602
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03.06.2021 Ausfertigung
§ 99 neu gefasst durch Artikel 10 Abs. 4 1. 1. 2028 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I 1444)
BGBl. 2021 I S. 1444
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28.10.2015 Ausfertigung
§ 99 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I 1802)
BGBl. 2015 I S. 1802
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29.08.2013 Ausfertigung
§ 99 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I 3464)
BGBl. 2013 I S. 3464
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16.04.2013 Ausfertigung
§ 99 neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. April 2013 (BGBl. I 795)
BGBl. 2013 I S. 795
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.