Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 17/11048 · S. 24

Zu Artikel 5 (Änderung des Achten Buches Sozial-

Zu Artikel 5 (Änderung des Achten Buches Sozial-
gesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –
SGB VIII)
Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht)
In der Inhaltsübersicht wurden bei § 58a SGB VIII und
§ 87a SGB VIII redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Zu Nummer 2 (§ 18 Absatz 2 SGB VIII)
Da nicht miteinander verheiratete Eltern künftig nicht nur
durch Abgabe von Sorgeerklärungen die gemeinsame elter-
liche Sorge erlangen können, wird ihr gegenüber dem örtli-
chen Träger der Jugendhilfe bestehender Anspruch auf Be-
ratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung im Hinblick
auf die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung nach
§ 1626a Absatz 1 Nummer 3 BGB-E erweitert.
Zu Nummer 3 (§ 50 Absatz 3 SGB VIII)
Soweit das Jugendamt in Verfahren zur Übertragung der ge-
meinsamen Sorge nach § 155a Absatz 4 Satz 1 FamFG-E in
Verbindung mit § 155 Absatz 2 FamFG mitwirkt, sind ihm
die Entscheidungen des Gerichts gemäß § 162 Absatz 3
FamFG bekannt zu machen. In diesen Fällen hat das Ju-
gendamt das für das Sorgeregister zuständige Jugendamt am
Geburtsort des Kindes oder des Jugendlichen darüber zu in-
formieren, dass sich die Sorgerechtslage geändert hat. Diese
Regelung ergänzt die in § 155a Absatz 3 FamFG-E neu nor-
mierte Mitteilungspflicht, wonach in Fällen des vereinfach-
ten Verfahrens das Familiengericht das für den Geburtsort
des Kindes oder des Jugendlichen zuständige Jugendamt zu
informieren hat. Die Mitteilungspflicht obliegt dem Fami-
liengericht außerdem in den Fällen des § 155a Absatz 5
FamFG-E, in denen Sorgeerklärungen im Termin zur Nie-
derschrift des Gerichts erklärt werden.
Die Neuregelung in § 50 Absatz 3 SGB VIII sorgt dafür,
dass in Verfahren nach § 155a Absatz 4 FamFG-E, in denen
es ganz oder zum Teil zu einer gemeinsamen Sorge kommt,
die Information über diese Änderung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.147 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/11048 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/11048, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.153–114.300 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 9a824aa893759d51….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP