Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/29764 · S. 30
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Die weitere Änderung des § 24 Absatz 4 Satz1 löst die Regelung in Artikel 1, mit der der Anspruch auf Förderung für Grundschulkinder bis zur fünften Klassenstufe stufenweise eingeführt wurde, ab. Durch die Festlegung, dass ein Kind ab Schuleintritt anspruchsberechtigt ist, schließt der Anspruch des Kindes auf Förderung nach Absatz 4 nahtlos an den Anspruch nach Absatz 3 an. Zu Nummer 2 Nach Ausdehnung des Anspruchs auf Förderung auf alle Grundschulkinder der ersten bis zum Beginn der fünften Klassenstufe bezieht sich die objektiv-rechtliche Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot auf Förderung vor- zuhalten, auf die Kinder ab Beginn der fünften Klassenstufe.
BT-Drs. 19/29764 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/29764, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.982–88.732 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert b6ef0ce989af0498….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP