Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 95c Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister
Stand: 01.09.2020
Wird zitiert von 62
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 06.11.2002 – B 6 KA 38/01 RZitiert von 9
- BSG, 06.11.2002 – B 6 KA 37/01 RZitiert von 21
- BSG, 28.10.2009 – B 6 KA 11/09 RZitiert von 10
- LSG NRW, 09.04.2008 – L 11 (10) KA 47/06Zitiert von 2
- LSG NRW, 12.11.2003 – L 10 KA 82/02Zitiert von 4
- BSG, 07.02.2007 – B 6 KA 11/06 RZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 11.06.2025 – L 11 KR 269/24
- VG Augsburg, 01.08.2023 – Au 8 K 22.1913
- LSG Hessen, 25.01.2023 – L 4 KA 65/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95c SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/95c#abs-1 (1) Bei Psychotherapeuten setzt die Eintragung in das Arztregister voraus:
Ziel der Weiterbildung ist der Erwerb der in den Weiterbildungsordnungen festgelegten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere psychotherapeutische Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung dient, orientiert an einer von der Bundespsychotherapeutenkammer entwickelten Musterweiterbildungsordnung, der Sicherung der Qualität der psychotherapeutischen Berufsausübung. Sie wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung abgeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/95c#abs-2 (2) Bei Psychotherapeuten, die ihre Approbation nach § 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung oder nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erworben haben, setzt die Eintragung in das Arztregister neben der Approbation nach § 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung oder nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung den Fachkundenachweis voraus. Der Fachkundenachweis setzt voraus: