Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/9770 · S. 63
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 Grundsätzlich müssen auch im Fall des die qualitativen Anforderungen, die an die Zulassung von Leistungser- bringern (Ärzte und Psychotherapeuten) gestellt werden, erfüllt sein. Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Not- fall) kommt die Behandlung zum Beispiel durch einen lediglich approbierten Arzt in Frage. Durch die Ergänzung des § 13 Absatz 3 werden für die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Kosten klargestellt, die für Leistungen in Fällen sogenann- Drucksache 19/9770 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten „Systemversagens“ entstehen. Die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychothera- peuten können nur in Anspruch genommen werden, wenn sie zusätzlich zur Approbation den erfolgreichen Ab- schluss einer Weiterbildung im Sinne des § 95 c Absatz 1 Nummer 2 nachweisen können. Die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können – anders als nach bis- herigem Recht – im Studium noch keine vertieften Erfahrungen in einem wissenschaftlichen Psychotherapiever- fahren sammeln. Zur Gewährleistung der bisherigen Qualität der Versorgung und damit zur Patientensicherheit sind die erhöhten Anforderungen an die nach neuem Recht qualifizierten Berufsangehörigen gerechtfertigt. Zudem können weiterhin die nach bisherigem Recht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Fachkundenachweis nach § 95c Absatz 2 entsprechende Leistungen im Fall eines Systemversagens erbringen. Zu Nummer 2 Mit der Novellierung der Psychotherapeutenausbildung wird die Berufsbezeichnung derjenigen, die die heilkund- liche Psychotherapie ausüben dürfen, geändert (Arti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.666 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/9770, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 240.282–253.948 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert fc925b879464bc35….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP