Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 171b (weggefallen)
Stand: 25.09.2020
Wird zitiert von 24
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 08.06.2015 – 12 A 2387/13
- BVerwG, 15.11.2017 – 8 C 17/16Insolvenzsicherungsbeitragspflicht geschlossener BetriebskrankenkasseZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 18.09.2013 – 16 K 3174/13
- LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 – 7 Sa 13/12Zitiert von 17
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 – PB 15 S 1026/11Zitiert von 7
- BSG, 12.03.2013 – B 1 A 1/12 RKrankenversicherung - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse - Arbeitnehmer - keine Verletzung von Grundrechten wegen Fehlens von Rechtsschutz gegen Schließung der sie beschäftigenden KrankenkasseZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 06.11.2019 – 8 C 5/18Betriebsrentenrechtliche Meldepflicht und Bemessung des Insolvenzsicherungsbeitrags bei seit 2010 durch Fusion entstandenen Allgemeinen OrtskrankenkassenZitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 30.05.2018 – 4 LC 117/15
- BSG, 17.08.2017 – B 5 R 8/16 R(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge der Insolvenzabwendungsbemühungen des Arbeitgebers - insolvenzbedingter Arbeitslosengeldbezug - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 - formgerechte Revisionsbegründung)Zitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 171b SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 171b SGB V liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.