Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 87b (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 87b SGB XI liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 87b SGB XI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 22.11.2019 – 1 A 1271/16Zitiert von 11
- SG Saarland, 08.10.2020 – S 19 P 57/18 WA
- VG Kassel, 11.03.2016 – 1 K 1865/14.KSZitiert von 2
- VG Düsseldorf, 29.06.2012 – 13 K 5859/11Zitiert von 10
- LSG Schleswig, 01.11.2023 – L 9 SO 38/20
- BSG, 20.04.2016 – B 3 P 1/15 RSoziale Pflegeversicherung - Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in vollstationärer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen - kein Anspruch auf zusätzliche BetreuungsleistungenZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BSG, 28.05.2025 – B 8 SO 2/24 RSozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Leistungen der zusätzlichen Betreuung und AktivierungZitiert von 6
- OVG NRW, 14.04.2020 – 12 B 330/19Zitiert von 1
- OVG Thüringen, 08.05.2018 – 2 KO 656/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87b SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 87b geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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17.12.2014 Ausfertigung
§ 87b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (BGBl. I 2222)
BGBl. 2014 I S. 2222
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23.10.2012 Ausfertigung
§ 87b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I 2246)
BGBl. 2012 I S. 2246
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.