Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SÜG NRW · GV. NRW. 2022 S. 233
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen und den Schutz von Verschlusssachen
43 Normen · Ausgangsfassung vom 23.02.2022 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten und sicherheitsempfindliche Stellen
- § 3 Betroffener Personenkreis
- § 4 Zuständigkeit
- § 5 Geheim- und Sabotageschutzbeauftragte
- § 6 Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen
- § 7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 8 Einwilligung in die Sicherheitsüberprüfung
- Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- § 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 13 Datenerhebung
- Dritter Abschnitt Verfahren
- § 14 Sicherheitserklärung
- § 15 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten und Überprüfungszeitraum
- § 16 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 17 Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person
- § 18 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 19 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 20 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 21 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung und Datenverarbeitung
- § 22 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 23 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 24 Verarbeiten personenbezogener Daten in Dateien
- § 25 Übermittlung und Zweckbindung
- § 26 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- § 27 Auskunft, Akteneinsicht
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen
- § 28 Anwendungsbereich
- § 29 Zuständigkeit
- § 30 Sicherheitserklärung
- § 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabesicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 32 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- § 33 Übermittlung von Informationen über persönlicheund arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 34 Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
- § 35 Datenverarbeitung in Dateien nichtöffentlicher Stellen
- Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
- § 36 Anzeigepflicht und Reisebeschränkungen
- § 37 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 38 Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften bei derDatenverarbeitung durch öffentliche Stellen
- § 39 Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften bei der Datenverarbeitungdurch nichtöffentliche Stellen
- § 40 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 41 Verfahrensverzeichnis
- § 42 Übergangsregelung
- § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
18.11.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 988)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.