Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen
SÜG NRWFünfter Abschnitt Sonderregelungen für den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen
Stand: 26.08.2026
Für Fünfter Abschnitt SÜG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.