Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen
SÜG NRWVierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung und Datenverarbeitung
Stand: 26.08.2026
Für Vierter Abschnitt SÜG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.