§ 74
Stand: 14.10.2021
Wird zitiert von 50
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 27.01.2005 – 21 W (pat) 52/02
- BPatG, 17.07.2001 – 23 W (pat) 37/00
- BGH, 11.02.2009 – Xa ZB 24/07Zitiert von 2
- BPatG, 31.05.2016 – 35 W (pat) 435/13Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – "Perkolationsfiltersystem" – zur Umdeutung einer Beschwerdeschrift in eine Beitrittserklärung als Nebenintervenient
- BPatG, 23.10.2014 – 21 W (pat) 8/10Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren, Computer, Computerprogramm und computerlesbares Medium betreffend die Prüfung von Datensätzen für Zahnersatzteile“ – zur Patentfähigkeit - umformulierte Aufgabe stellt keine technische Lösung für ein technisches Problem dar - zur Zulässigkeit der Beschwerde – Gesamtrechtsnachfolgerin steht Beschwerderecht zu
- BPatG, 20.01.2011 – 10 W (pat) 21/06Patentbeschwerdeverfahren – "Aufreißdeckel" – zur Beschwerdeberechtigung im Erteilungsverfahren - in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen seinZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 26.03.2026 – 35 W (pat) 437/23
- BPatG, 13.01.2025 – 11 W (pat) 34/24Zitiert von 1
- BPatG, 16.05.2023 – 35 W (pat) 11/22Beschwerdesache – „Schranknivelliervorrichtung“ – Zur Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde durch einen Dritten, der am Eintragungsverfahren nicht beteiligt war – formales BeschwerderechtZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/74#abs-1 (1) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt Beteiligten zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/74#abs-2 (2) In den Fällen des § 31 Abs. 5 und des § 50 Abs. 1 und 2 steht die Beschwerde auch der zuständigen obersten Bundesbehörde zu.