§ 7
Stand: 25.08.2022
Wird zitiert von 65
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Nach Gewicht
- BGH, 29.06.2017 – I ZR 9/16Verletzung eines Designs: Begründung eines Vorbenutzungsrechts; Erforderlichkeit von im Inland getroffenen ernsthaften Anstalten zur Benutzung eines Designs - BettgestellZitiert von 1
- BPatG, 13.09.2007 – 5 W (pat) 12/06
- BPatG, 12.12.2007 – 5 W (pat) 2/07
- BPatG, 16.07.2009 – 11 W (pat) 323/06
- BPatG, 12.01.2009 – 11 W (pat) 29/04Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 04.12.1984 – 4 O 419/83
Zuletzt entschieden
- BPatG, 19.11.2025 – 35 W (pat) 440/23
- BPatG, 05.09.2025 – 1 W (pat) 39/24
- BPatG, 13.01.2025 – 11 W (pat) 34/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/7#abs-1 (1) Damit die sachliche Prüfung der Patentanmeldung durch die Feststellung des Erfinders nicht verzögert wird, gilt im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt der Anmelder als berechtigt, die Erteilung des Patents zu verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/7#abs-2 (2) Wird ein Patent auf Grund eines auf widerrechtliche Entnahme (§ 21 Abs. 1 Nr. 3) gestützten Einspruchs widerrufen oder führt der Einspruch zum Verzicht auf das Patent, so kann der Einsprechende innerhalb eines Monats nach der amtlichen Mitteilung hierüber die Erfindung selbst anmelden und die Priorität des früheren Patents in Anspruch nehmen.