Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 5 Anspruch gegen den nichtberechtigten Patentanmelder
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 19.03.2024 – X ZR 9/23Verjährungsfrist bei Anspruch auf Patentübertragung - Automatisierte WärmebehandlungZitiert von 3
- BGH, 14.11.2023 – X ZR 75/21Streit über Rechte aus einer Arbeitnehmererfindung: Voraussetzungen einer beschränkten Zulassung der Revision; anzuwendendes Recht bei europäischem Patent; Schadensersatz wegen unberechtigter Anmeldung eines Patents; Anspruch auf Rechnungslegung über die Nutzung einer zu Unrecht zum Patent angemeldeten Erfindung - KunststoffsackZitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 19.03.2026 – 2 U 29/25Zitiert von 2
- LG Frankfurt am Main, 22.10.2014 – 2-06 O 214/14
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-5#abs-1 (1) Der nach Artikel 60 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens Berechtigte, dessen Erfindung von einem Nichtberechtigten angemeldet ist, kann vom Patentsucher verlangen, daß ihm der Anspruch auf Erteilung des europäischen Patents abgetreten wird. Hat die Patentanmeldung bereits zum europäischen Patent geführt, so kann er vom Patentinhaber die Übertragung des Patents verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-5#abs-2 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 Satz 2 kann innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Jahren nach dem Tag gerichtlich geltend gemacht werden, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Erteilung des europäischen Patents hingewiesen worden ist, später nur dann, wenn der Patentinhaber bei der Erteilung oder dem Erwerb des Patents Kenntnis davon hatte, daß er kein Recht auf das europäische Patent hatte.