Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 5 Anspruch gegen den nichtberechtigten Patentanmelder
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-5#abs-1 (1) Der nach Artikel 60 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens Berechtigte, dessen Erfindung von einem Nichtberechtigten angemeldet ist, kann vom Patentsucher verlangen, daß ihm der Anspruch auf Erteilung des europäischen Patents abgetreten wird. Hat die Patentanmeldung bereits zum europäischen Patent geführt, so kann er vom Patentinhaber die Übertragung des Patents verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntPat%C3%9CbkG/ii-5#abs-2 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 Satz 2 kann innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Jahren nach dem Tag gerichtlich geltend gemacht werden, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Erteilung des europäischen Patents hingewiesen worden ist, später nur dann, wenn der Patentinhaber bei der Erteilung oder dem Erwerb des Patents Kenntnis davon hatte, daß er kein Recht auf das europäische Patent hatte.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu Art II § 5 IntPatÜbkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG München, 15.12.2022 – 6 U 2665/19Zitiert von 1
- BGH, 19.03.2024 – X ZR 9/23Verjährungsfrist bei Anspruch auf Patentübertragung - Automatisierte WärmebehandlungZitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 – 2 U 31/24
- LG München II, 21.11.2018 – 21 O 11279/17Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 30.04.2002 – 4a O 95/01
- LG Düsseldorf, 19.12.2023 – 4b O 51/22
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 19.03.2026 – 2 U 29/25Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 09.01.2025 – 2 U 1/24
- LG München II, 15.10.2024 – 7 O 13928/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art II § 5 IntPatÜbkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.