§ 5
Stand: 10.06.2019
Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.
Wird zitiert von 330 Entscheidungen zu § 5 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 28.11.2000 – X ZB 20/99Zitiert von 2
- BPatG, 18.01.2007 – 21 W (pat) 17/05Zitiert von 1
- BGH, 31.08.2010 – X ZB 9/09Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei KatheternavigationZitiert von 11
- BPatG, 17.04.2007 – 4 Ni 62/05Zitiert von 1
- BPatG, 25.10.2000 – 14 W (pat) 55/99
- BGH, 19.12.2006 – X ZR 236/01Patentrecht: Keine Heranziehung einer dem Patentschutz nicht zugänglichen Dosierungsempfehlung zur Beurteilung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- BPatG, 09.07.2026 – 6 Ni 10/25Patentnichtigkeitsklage: Teilweise Nichtigerklärung eines Patents für ein organisches elektronisches Bauelement Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 15.06.2026 – 20 W (pat) 4/26
- BPatG, 29.04.2026 – 18 W (pat) 40/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2007 Ausfertigung
§ 5 geändert, Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. August 2007 (BGBl. I 2166 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 2166
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.