Gesetze / Landesrecht Bayern / POEich · GVBl. S. 498, BayRS 2038-3-6-2-W
Prüfungsordnung für die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht für den mittleren und den gehobenen eichtechnischen Dienst
30 Normen · Ausgangsfassung vom 15.09.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Veranstaltung von Prüfungen
- § 3 Zulassung zu den Prüfungen, Wettbewerbscharakter
- § 4 Niederschrift über die Prüfung
- § 5 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 6 Aufgaben des Prüfungsausschusses
- § 7 Allgemeines
- § 8 Prüfungsstoff für den mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienst
- § 9 Prüfungsaufgaben
- § 10 Bestimmung der Arbeitsplätze, Anonymitätsprinzip
- § 11 Verteilung der Prüfungsaufgaben
- § 12 Aufsicht während der Anfertigung der Prüfungsarbeiten
- § 13 Ablieferung der Prüfungsarbeiten
- § 14 Bewertung der schriftlichen Arbeiten
- § 15 Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung
- § 16 Abnahme des mündlichen Teils der Prüfung
- § 17 Umfang, Dauer und Bewertung des mündlichen Teils der Prüfung
- § 18 Notenskala
- § 19 Ermittlung der Gesamtprüfungsnote
- § 20 Festsetzung der Platzziffer
- § 21 Nichtbestehen der Prüfung
- § 22 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 23 Rücktritt und Versäumnis
- § 24 Verhinderung
- § 25 Nachträgliche Geltendmachung von Mängeln im Prüfungsverfahren
- § 26 Täuschung, Beeinflussungsversuch und Ordnungsverstoß
- § 27 Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen
- § 28 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
- § 29 Nachteilsausgleich im Rahmen der Prüfung
- § 30 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
13.08.2021 Ausfertigung · Geändert durch § 1 der Verordnung vom 13. August 2021 (GVBl. S. 547)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.