Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsordnung eichtechnischer Dienst

POEich

§ 9 Prüfungsaufgaben

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/POEich/9#abs-1 (1) Beim schriftlichen Teil der Prüfung für den mittleren eichtechnischen Dienst werden insgesamt sechs Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je zwei Stunden gestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/POEich/9#abs-2 (2) Beim schriftlichen Teil der Prüfung für den gehobenen eichtechnischen Dienst werden insgesamt neun Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je zwei Stunden gestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/POEich/9#abs-3 (3) Bei jeder Aufgabe sind die Zeit, in der sie zu lösen ist, und die Hilfsmittel, die benutzt werden dürfen, anzugeben.

§ 8 § 10