Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsordnung eichtechnischer Dienst
POEich§ 11 Verteilung der Prüfungsaufgaben
Stand: 25.08.2026
Die Prüfungsaufgaben sind in verschlossenem Umschlag in den Prüfungsraum zu verbringen. Sie dürfen erst verteilt werden, nachdem den Prüfungsteilnehmenden Gelegenheit gegeben wurde, sich von der Unversehrtheit des Verschlusses zu überzeugen.