Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/77a#abs-1 (1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen darf durch Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung sowie von Urkunden, die eine von ihnen stammende Äußerung enthalten, ersetzt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/77a#abs-2 (2) Erklärungen von Behörden und sonstigen Stellen über ihre dienstlichen Wahrnehmungen, Untersuchungen und Erkenntnisse sowie über diejenigen ihrer Angehörigen dürfen auch dann verlesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 256 der Strafprozeßordnung nicht vorliegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/77a#abs-3 (3) Das Gericht kann eine behördliche Erklärung (Absatz 2) auch fernmündlich einholen und deren wesentlichen Inhalt in der Hauptverhandlung bekanntgeben. Der Inhalt der bekanntgegebenen Erklärung ist auf Antrag in das Protokoll aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/77a#abs-4 (4) Das Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Zustimmung des Betroffenen, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft, soweit sie in der Hauptverhandlung anwesend sind. § 251 Absatz 1 Nummer 3 und 4, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 sowie die §§ 252 und 253 der Strafprozeßordnung bleiben unberührt.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 77a OWiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 15.03.2023 – 3 ORbs 20/23, 3 ORbs 20/23 - 162 Ss 134/22
- KG, 11.02.2022 – 3 Ws (B) 40/22, 3 Ws (B) 40/22 - 122 Ss 17/22
- OLG Brandenburg, 20.06.2019 – (2B) Ss-OWi 111/19
- OLG Hamm, 22.04.2008 – 3 Ss OWi 582/07
- OLG Köln, 06.06.2000 – Ss 217/00 (B) - 96 B -
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 21.02.2020 – VfGBbg 72/18
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 25.03.2026 – 1 ORbs 122/26
- OLG Saarbrücken, 10.04.2025 – 1 Ss (OWi) 112/24Zitiert von 1
- AG Sinsheim, 26.04.2023 – 14 OWi 1/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77a OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 77a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
-
17.08.2017 Ausfertigung
§ 77a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I 3202)
BGBl. 2017 I S. 3202
-
05.07.2017 Ausfertigung
§ 77a geändert durch Artikel 8 und 9 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2208)
BGBl. 2017 I S. 2208
-
24.08.2004 Ausfertigung
§ 77a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198)
BGBl. 2004 I S. 2198
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.