§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 01.08.2022
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 1 NachwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Stuttgart, 09.03.2012 – 9 Ca 109/11Zitiert von 2
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 – 26 Ta (Kost) 6095/23Zitiert von 6
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2023 – 2 Sa 126/22Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 25.10.2017 – 7 Sa 995/16Mindestlohn - Orientierungspraktikum - Zulässigkeit einer Unterbrechung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- ArbG Aachen, 20.02.2004 – 5 Ca 3365/03 d
- BAG, 22.01.2019 – 9 AZR 149/17Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - AusschlussfristZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 05.10.2021 – 3 Sa 98/21Zitiert von 1
- ArbG Solingen, 28.01.2021 – 2 Ca 1149/19
- LAG Köln, 13.10.2017 – 4 Sa 930/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 NachwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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20.07.2022 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1174)
BGBl. 2022 I S. 1174
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11.08.2014 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I 1348)
BGBl. 2014 I S. 1348
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24.03.1999 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I 388)
BGBl. 1999 I S. 388
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