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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1636 · S. 25
Zu Artikel 1 (Änderung des Nachweisgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Nachweisgesetzes) Zu Nummer 1 Anders als die Nachweisrichtlinie sieht die Arbeitsbedingungenrichtlinie keine Ausnahmeregelung für kurzzeitige Arbeitsverhältnisse vor. Die bisherige Ausnahmeregelung des § 1 Satz 1 für vorübergehende Aushilfen von höchstens einem Monat wird daher gestrichen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Der Zeitpunkt, zu dem der Nachweis bisher nach dem NachwG zu erteilen war, wird entsprechend der veränderten Vorgaben der Richtlinie gestrichen. Die neu geltenden Fristen sind in § 2 Absatz 1 Satz 4 enthalten, auf den in der Neufassung des Satzes 1 verwiesen wird. Der Nachweis kann nach wie vor auch (rechtzeitig) übersandt oder überbracht werden. Zu Doppelbuchstabe bb Mit den Änderungen in § 2 Absatz 1 Satz 2 werden die durch Artikel 4 der Richtlinie geänderten Mindest-Nach- weispflichten in deutsches Recht umgesetzt. Zu Dreifachbuchstabe aaa Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Angabe des Enddatums oder der vorhersehbaren Dauer des Arbeitsver- hältnisses erforderlich. Dies kann in Form einer konkreten Zeitbestimmung beziehungsweise eines konkreten Enddatums oder – falls es sich um einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt (vergleiche zur Begriffsbestim- mung § 3 Absatz 1 Satz 2 TzBfG) – durch Angabe des Zwecks erfolgen. Drucksache 20/1636 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Dreifachbuchstabe bbb Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, falls diese ihren Arbeitsort frei wählen können, auch hierüber zu informieren. Zu Dreifachbuchstabe ccc Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer über die Dauer der Probezeit zu unterrichten. Zu Dreifachbuchs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.584 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1636, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.934–86.518 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 02104a02c9ee1a4c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP