Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
AÜG§ 9 Unwirksamkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/A%C3%9CG/9#abs-1 (1) Unwirksam sind:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/A%C3%9CG/9#abs-2 (2) Die Erklärung nach Absatz 1 Nummer 1, 1a oder 1b (Festhaltenserklärung) ist nur wirksam, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/A%C3%9CG/9#abs-3 (3) Eine vor Beginn einer Frist nach Absatz 1 Nummer 1 bis 1b abgegebene Festhaltenserklärung ist unwirksam. Wird die Überlassung nach der Festhaltenserklärung fortgeführt, gilt Absatz 1 Nummer 1 bis 1b. Eine erneute Festhaltenserklärung ist unwirksam. § 28e Absatz 2 Satz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt unbeschadet der Festhaltenserklärung.
Wird zitiert von 583 Entscheidungen zu § 9 AÜG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 26.04.2022 – 9 AZR 228/21Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - AuslandsbezugZitiert von 57
- LAG Baden-Württemberg, 09.04.2021 – 12 Sa 15/20Zitiert von 1
- BAG, 26.04.2022 – 9 AZR 139/21Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines ArbeitsverhältnissesZitiert von 10
- BAG, 20.01.2016 – 7 AZR 535/13Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags mit dem VerleiherZitiert von 6
- BGH, 03.07.2003 – III ZR 348/02Zitiert von 3
- LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 – 4 Sa 41/14Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 11.02.2026 – 2-06 O 436/25
- BGH, 04.12.2025 – III ZR 14/25Annahmeverzug bei sozialversicherungsrechtlich umstrittenen Dienstleistungskonstruktionen im Krankenhausbereich
- KG, 25.11.2025 – 21 U 200/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 AÜG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.