Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/1558 · S. 46
Zu Artikel 3 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) Es handelt sich um notwendige Folgeänderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die sich daraus er- geben, dass nach § 15 des Mindestlohngesetzes für die Kontrolle des Mindestlohns die §§ 16 bis 19 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Anwendung und die §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzar- beitsbekämpfungsgesetzes entsprechend Anwendung finden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/1558 Im Übrigen werden jeweils die Verweise auf das Mindestarbeitsbedingungengesetz gestrichen, das durch dieses Gesetz aufgehoben wird.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.791–165.452 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP