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Artikel 3 · BT-Drs. 18/1558 · S. 46

Zu Artikel 3 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Es handelt sich um notwendige Folgeänderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die sich daraus er-
geben, dass nach § 15 des Mindestlohngesetzes für die Kontrolle des Mindestlohns die §§ 16 bis 19 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Anwendung und die §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzar-
beitsbekämpfungsgesetzes entsprechend Anwendung finden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 47 –                          Drucksache 18/1558


Im Übrigen werden jeweils die Verweise auf das Mindestarbeitsbedingungengesetz gestrichen, das durch
dieses Gesetz aufgehoben wird.

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Herkunft

BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.791–165.452 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP