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Landesplanungsgesetz Nordrhein-WestfalenEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Vom 3. Mai 2005
Das Landesplanungsgesetz (LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2001 (GV. NRW. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), wird wie folgt neu gefasst:
Inhaltsverzeichnis
Teil 1:
Allgemeine Vorschriften
Raumordnung in Nordrhein-Westfalen
Begriffsbestimmungen
Landesplanungsbehörde
Regionalplanungsbehörde
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
Teil 2:
Regionale Planungsträger
Regionale Planungsträger
Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates
Beratende Mitglieder des Regionalrates
Aufgaben der regionalen Planungsträger
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren
Organisation des Regionalrats
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Teil 3:
Gemeinsame Vorschriften für Raumordnungspläne
Allgemeine Vorschriften für Raumordnungspläne
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen
Planerhaltung
Zielabweichungsverfahren
Teil 4:
Besondere Vorschriften für den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne
Inhalt und Aufstellung des Landesentwicklungsplans
Inhalt der Regionalpläne
Aufstellung der Regionalpläne
Teil 5:
Braunkohlenausschuss
Bezeichnung, Sitz und Zusammensetzung
Stimmberechtigte Mitglieder
Beratende Mitglieder
Organisation des Braunkohlenausschusses
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren
Aufgaben des Braunkohlenausschusses
Teil 6:
Besondere Vorschriften für Braunkohlenpläne
Braunkohlenplangebiet
Inhalt der Braunkohlenpläne
Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit
Erarbeitung und Aufstellung
Genehmigung
Änderung von Braunkohlenplänen und Zielabweichungsverfahren
Landbeschaffung
Teil 7:
Raumverträglichkeitsprüfung
Raumverträglichkeitsprüfung
Teil 8:
Instrumente zur Planverwirklichung und Plansicherung
Befugnisse der Landesplanungsbehörde
Beratung der Gemeinden zur Anpassung der Bauleitplanung
Kommunales Planungsgebot und Entschädigung
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
Abstimmungs-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten
Teil 9:
Ergänzende Vorschriften
Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier
Verwaltungshelfer
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Übergangsvorschriften
Inkrafttreten