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Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen§ 25 Braunkohlenplangebiet
Stand: 26.08.2026
Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes wird bestimmt durch die Gebiete für den Abbau, die Außenhalden und die Umsiedlungen sowie die Gebiete, deren oberster Grundwasserleiter durch Sümpfungsmaßnahmen beeinflusst wird.