Gesetze / Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
NABEG§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
Stand: 13.10.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/15#abs-1 (1) Die Entscheidung nach § 12 ist für die Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. verbindlich. Bundesfachplanungen haben grundsätzlich Vorrang vor nachfolgenden Planungen, insbesondere Landesplanungen und Bauleitplanungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/15#abs-2 (2) Die Geltungsdauer der Entscheidung nach § 12 Absatz 2 ist auf zehn Jahre befristet. Die Frist kann durch die Bundesnetzagentur um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die Fristverlängerung soll erfolgen, wenn sich die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse nicht verändert haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/15#abs-3 (3) Die Entscheidung nach § 12 hat keine unmittelbare Außenwirkung und ersetzt nicht die Entscheidung über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme. Sie kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung für die jeweilige Ausbaumaßnahme überprüft werden. § 75 Absatz 1a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 15 NABEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.03.2021 – 4 VR 2/20Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung; Ausschluss prinzipalen RechtsschutzesZitiert von 15
- BVerwG, 09.05.2019 – 4 VR 1/19, 4 VR 1/19 (4 A 2/19)Eilantrag auf weitere Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der BundesfachplanungZitiert von 24
- BVerwG, 24.06.2026 – 9 A 2.26Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Erdkabelleitung (SuedOstLink - Abschnitt C2) durch eine Gemeinde
- BVerwG, 25.09.2025 – 11 A 22.24Begründungsfrist bei Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz oder dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz ÜbertragungsnetzZitiert von 3
- BVerwG, 25.01.2024 – 7 A 4/23Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für eine Konverteranlage (Nebenanlage einer HGÜ-Leitung)Zitiert von 10
- BVerwG, 29.07.2021 – 4 VR 8/20, 4 VR 8/20 (4 A 6/20)Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung; vorläufiger RechtsschutzZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.06.2026 – 9 A 1.26Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung; Auswahl von Trassenalternativen und Frist zur Klagebegründung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 28.01.2026 – 9 VR 1.26Zitiert von 1
- BVerwG, 17.12.2025 – 11 VR 3.25, 11 VR 3.25 (11 A 8.25)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 NABEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.10.2022 Ausfertigung
§ 15 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I 1726)
BGBl. 2022 I S. 1726
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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21.12.2015 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I 2490 592)
BGBl. 2015 I S. 2490
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20.12.2012 Ausfertigung
§ 15 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2730)
BGBl. 2012 I S. 2730
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