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Artikel 6 · BT-Drs. 18/4655 · S. 39

Zu Artikel 6 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Mit Blick auf eine größere Flexibilität bei der Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben und eine Stei-
gerung der Akzeptanz für Ausbaumaßnahmen hat der Gesetzgeber im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes im Jahr 2014 (EEG 2014) bereits die nach den Kriterien des EnLAG bestehende Möglichkeit
der Teilverkabelung auf alle im Rahmen des Bundesbedarfsplans genannten Gleichstrom-Vorhaben erstreckt. Für
diese Vorhaben sowie alle im Bundesbedarfsplan mit „C“ gekennzeichneten Vorhaben soll die Möglichkeit der
Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten künftig anhand der nach § 2 Absatz 2
Satz 1 EnLAG erweiterten Kriterien geschaffen werden. Auch durch diese Erleichterung der Erdverkabelungs-
möglichkeiten soll dazu beigetragen werden können, den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene
im Übertragungsnetz an geeigneten Abschnitten technisch erproben zu können.
Dabei hat der Vorhabenträger gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 BBPlG ein Wahlrecht dahingehend, ob er das jeweilige
Vorhaben auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt, der den Anforderungen nach § 2 Ab-
satz 2 Satz 1 EnLAG entspricht, als Erdkabel errichten, betreiben oder ändern möchte. Der Vorhabenträger hat
die Pflicht hierzu, wenn es die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde verlangt.
Der Erdkabelbegriff wird in § 2 Absatz 3 Satz 2 BBPlG ebenso wie in § 2 Absatz 1 Satz 2 EnLAG erweitert.
Ebenso müssen die in § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 EnLAG genannten Kriterien (Siedlungsannäherung,
Arten- und Gebietsschutz, Querung einer großen Bundeswasserstraße) – einzeln oder kumulativ – nicht auf der
gesamten Länge des technisch und wirtschaftlich effizi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.834 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4655, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 148.743–151.577 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert cc97e86bc373460b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP