Gesetze / Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
NABEG§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/12#abs-1 (1) Die Bundesfachplanung ist binnen sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei der Bundesnetzagentur abzuschließen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/12#abs-2 (2) Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Bundesfachplanung enthält
Der Entscheidung ist eine Begründung beizufügen, in der die Raumverträglichkeit im Einzelnen darzustellen ist. Bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes sind auch die Gründe anzugeben, aus denen in Teilabschnitten ausnahmsweise eine Freileitung in Betracht kommt. Die Bundesnetzagentur hat nach Abschluss der Bundesfachplanung den nach den §§ 11 und 12 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichteten Vorhabenträger durch Bescheid aufzufordern, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist den erforderlichen Antrag auf Planfeststellung zu stellen. Die zuständigen obersten Landesbehörden der Länder, auf deren Gebiet ein Trassenkorridor verläuft, sind von der Frist zu benachrichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/12#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 enthält die Entscheidung im Fall des vereinfachten Verfahrens nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 den Verlauf der geringfügigen Änderung und im Fall des vereinfachten Verfahrens nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Darstellung der kleinräumig außerhalb des Trassenkorridors verlaufenden Abschnitte der Ausbaumaßnahme.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 12 NABEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.05.2019 – 4 VR 1/19, 4 VR 1/19 (4 A 2/19)Eilantrag auf weitere Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der BundesfachplanungZitiert von 24
- BVerwG, 24.03.2021 – 4 VR 2/20Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung; Ausschluss prinzipalen RechtsschutzesZitiert von 15
- BVerwG, 17.02.2020 – 4 VR 1/20Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer DuldungsverfügungZitiert von 11
- BVerwG, 17.12.2025 – 11 VR 3.25, 11 VR 3.25 (11 A 8.25)
- BVerwG, 25.01.2024 – 7 A 4/23Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für eine Konverteranlage (Nebenanlage einer HGÜ-Leitung)Zitiert von 10
- BVerwG, 19.12.2023 – 11 VR 1/23, 11 VR 1/23 (11 A 12/23)Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer HöchstspannungsleitungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.11.2025 – 11 A 26.24Zitiert von 2
- BVerwG, 11.02.2025 – 11 VR 12/24, 11 VR 12/24 (11 A 26/24)Abwägung der Belange einer gesicherten Trinkwasserversorgung gegen die Realisierbarkeit eines HGÜ-ErdkabelprojektesZitiert von 2
- BVerwG, 12.06.2024 – 11 A 13/23Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Anfechtungsklage einer GemeindeZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 NABEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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20.07.2017 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2808)
BGBl. 2017 I S. 2808
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21.12.2015 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I 2490 592)
BGBl. 2015 I S. 2490
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