Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / MeldDÜV NRW · GV. NRW. S. 707
Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen
25 Normen · ausgefertigt 20.10.2015 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Begriff und Verfahren
- § 2 Begriff und Verfahren
- § 3 Datenübermittlungen an die Schul-, Gesundheitsämter und die Schulverwaltung
- § 4 Datenübermittlungen zum Zwecke der Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen
- § 5 Datenübermittlungen zur Erfassung und Kontrolle geförderten Wohnraums
- § 6 Datenübermittlungen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
- § 7 Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)
- § 8 Datenübermittlungen zu Zwecken des Sozialen Entschädigungsrechts und desSchwerbehindertenrechts
- § 9 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- § 10 Datenübermittlung für Zwecke des Mammographie-Screenings
- § 10a Datenübermittlung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 10b Datenübermittlung zu Zwecken der Auszahlung von Mehrlingsgeburtengeld
- § 10c Datenübermittlung zu Zwecken der Übermittlung an das Landeskrebsregister
- § 10d Datenübermittlung zum Zweck der Feststellung der Teilnahme anKinderfrüherkennungsuntersuchungen
- § 10e Datenübermittlung zum Zweck der Erfassung des Dauerwohnens in Sondergebietennach § 10 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung
- § 11 Verfahren
- § 12 Behördenauskünfte im Abrufverfahren
- § 13 Datenabruf durch das für Inneres zuständige Ministerium
- § 14 Datenabruf durch Kreise und Kreisordnungsbehörden
- § 15 (weggefallen)
- § 16 Datenabruf zum Zwecke der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
- § 17 Datenabgleich durch Meldebehörden
- § 18 Datenabruf durch Leitstellen der Polizei, und einheitliche Leitstellen für denBrandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
- § 19 Übergangsvorschriften
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1