Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Meldedatenübermittlungsverordnung MeldDÜV NRW § 15 (weggefallen) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 15 MeldDÜV NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 15 MeldDÜV NRW liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm