§ 3 Inhalt der Anmeldung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/3#abs-1 (1) Die Anmeldung muss enthalten:
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Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 3 MarkenV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 02.06.2016 – 26 W (pat) 37/14Markenbeschwerdeverfahren – "De-Mail" – ursprünglich als Gemeinschaftsindividualmarke angemeldetes Zeichen – zur Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Individualmarke – zum Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke – keine Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Kollektivmarke – Zulassung der Rechtsbeschwerde
- BPatG, 21.08.2023 – 28 W (pat) 24/18Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - Positionsmarke „Sohlenmuster“ – fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 1
- BPatG, 25.03.2019 – 26 W (pat) 16/17Markenbeschwerdeverfahren – "St. Bartholomäus" – zum Antrag auf Inanspruchnahme der Priorität einer ausländischen Voranmeldung (hier: chinesische Voranmeldung)
- BPatG, 13.09.2006 – 26 W (pat) 1/04
- BPatG, 04.06.2002 – 24 W (pat) 61/01Zitiert von 1
- BPatG, 22.08.2022 – 30 W (pat) 558/20(Markenbeschwerdeverfahren – „IP4P (Wortzeichen)“ – Zur Klärung der Anforderungen des § 5 MarkenV – keine erforderlichen Angaben zum Anmelder)Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 06.04.2016 – 29 W (pat) 574/12Markenbeschwerdeverfahren – "Nett von Netto (Wort-Bild-Marke)" – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35Zitiert von 1
- BPatG, 06.04.2016 – 29 W (pat) 575/12Markenbeschwerdeverfahren – "Nett VON NETTO (Wort-Bild-Marke)" – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
- BPatG, 12.01.2016 – 29 W (pat) 573/12Markenbeschwerdeverfahren – "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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02.06.2016 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2016 (BGBl. I 1354)
BGBl. 2016 I S. 1354
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.