Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 19/2898 · S. 95

Zu Artikel 2 (Änderung der Markenverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Markenverordnung)
Zu Nummer 2 (§ 3 der Markenverordnung in der Entwurfsfassung – MarkenV-E)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.

Zu Nummer 3 (§ 4 MarkenV-E)
–   Zu Absatz 1
    Gemäß § 4 Absatz 1 MarkenV-E muss bei der Eintragung einer Marke als Kollektiv- oder Gewährleistungs-
    marke eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Ausweislich der Begriffsbestimmung des Artikels
    27 Buchstabe a der Richtlinie muss eine Gewährleistungsmarke als solche bei der Anmeldung bezeichnet
    werden. Aus diesem Grunde ist § 4 der Markenverordnung auf Gewährleistungsmarken auszudehnen.
–   Zu Absatz 2
    Gemäß § 4 Absatz 2 MarkenV-E sind Kollektiv- und Gewährleistungsmarkensatzungen in Papier ungebun-
    den einzureichen. Dies ermöglicht eine Weiterverarbeitung im Rahmen der elektronischen Akte.
–   Absatz 3
    Absatz 3 bestimmt, dass im Fall von Änderungen von Kollektivmarken- oder Gewährleistungsmarkensat-
    zungen jeweils eine aktuelle Fassung der Satzung einzureichen ist. Dadurch wird umfassende Transparenz
    sichergestellt.
–   Absatz 4
    Nach Absatz 4 gelten die Absätze 2 und 3 auch für Satzungsänderungen nach Eintragung. Da sich § 4 Mar-
    kenV-E in Teil 2 der Markenverordnung („Verfahren bis zur Eintragung“) befindet, wird klargestellt, dass
    die Vorschriften zur Einreichung von Satzungen auch für Satzungsänderungen nach Eintragung gelten.
Drucksache 19/2898                                  – 96 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 4 (§ 6 MarkenV-E)
Im Rahmen des § 6 MarkenV-E wurden weitere Markenformen aufgenommen. Nunmehr sind auch Positionsmar-
ken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken im Rahmen des § 6 Num-
mer 6 MarkenV-E erfasst. Durch die Erwei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.915 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/2898 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/2898, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 353.964–385.879 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 7d0c868ab6eb6161….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP