Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/2898 · S. 95
Zu Artikel 2 (Änderung der Markenverordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Markenverordnung)
Zu Nummer 2 (§ 3 der Markenverordnung in der Entwurfsfassung – MarkenV-E)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 3 (§ 4 MarkenV-E)
– Zu Absatz 1
Gemäß § 4 Absatz 1 MarkenV-E muss bei der Eintragung einer Marke als Kollektiv- oder Gewährleistungs-
marke eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Ausweislich der Begriffsbestimmung des Artikels
27 Buchstabe a der Richtlinie muss eine Gewährleistungsmarke als solche bei der Anmeldung bezeichnet
werden. Aus diesem Grunde ist § 4 der Markenverordnung auf Gewährleistungsmarken auszudehnen.
– Zu Absatz 2
Gemäß § 4 Absatz 2 MarkenV-E sind Kollektiv- und Gewährleistungsmarkensatzungen in Papier ungebun-
den einzureichen. Dies ermöglicht eine Weiterverarbeitung im Rahmen der elektronischen Akte.
– Absatz 3
Absatz 3 bestimmt, dass im Fall von Änderungen von Kollektivmarken- oder Gewährleistungsmarkensat-
zungen jeweils eine aktuelle Fassung der Satzung einzureichen ist. Dadurch wird umfassende Transparenz
sichergestellt.
– Absatz 4
Nach Absatz 4 gelten die Absätze 2 und 3 auch für Satzungsänderungen nach Eintragung. Da sich § 4 Mar-
kenV-E in Teil 2 der Markenverordnung („Verfahren bis zur Eintragung“) befindet, wird klargestellt, dass
die Vorschriften zur Einreichung von Satzungen auch für Satzungsänderungen nach Eintragung gelten.
Drucksache 19/2898 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 4 (§ 6 MarkenV-E)
Im Rahmen des § 6 MarkenV-E wurden weitere Markenformen aufgenommen. Nunmehr sind auch Positionsmar-
ken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken im Rahmen des § 6 Num-
mer 6 MarkenV-E erfasst. Durch die Erwei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.915 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/2898 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/2898, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 353.964–385.879 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 7d0c868ab6eb6161….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP