§ 78 Beweiswürdigung, rechtliches Gehör
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/78#abs-1 (1) Das Bundespatentgericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In der Entscheidung sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/78#abs-2 (2) Die Entscheidung darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/78#abs-3 (3) Ist eine mündliche Verhandlung vorhergegangen, so kann ein Richter, der bei der letzten mündlichen Verhandlung nicht zugegen war, bei der Beschlußfassung nur mitwirken, wenn die Beteiligten zustimmen.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 78 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.10.2000 – I ZB 62/98Markenlöschungsverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berücksichtigung eines nach der mündlichen Verhandlung erklärten Verzichts ohne Wiedereröffnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 23.09.2021 – I ZB 10/21Beschwerde in einem Designverfahren: Zurückweisung der Beschwerde trotz angekündigter Beschwerdebegründung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einseitigem Gespräch zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts - HeizkörperdesignZitiert von 2
- BGH, 14.10.1999 – I ZB 15/97Zitiert von 12
- BGH, 17.09.2026 – I ZB 58/25 · OBI-OrangeZitiert von 1
- BGH, 02.05.2024 – I ZB 59/23Zitiert von 5
- BGH, 06.07.2017 – I ZB 59/16Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - PLOMBIRZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BPatG, 20.02.2024 – 28 W (pat) 55/18
- BPatG, 14.07.2022 – 25 W (pat) 48/21
- BPatG, 28.02.2020 – 30 W (pat) 26/18Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Black Friday" – zur Zulässigkeit eines Löschungsantrags – Erfordernis der Angabe eines konkreten absoluten Schutzhindernisses – Schlagwort für eine Rabattaktion – Beschreibung einer Vertriebsmodalität – zur Eignung, ein Merkmal von Handelsdienstleistungen zu beschreiben – Benutzung durch mehrere Unternehmen – Bekanntheit nur bei geringen Teilen des Verkehrs - maßgeblicher Zeitpunkt der Anmeldung - Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis – übliche Bezeichnung – bösgläubige Markenanmeldung – Zulassung der RechtsbeschwerdeZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 78 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.