§ 2 Anwendung anderer Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 2 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.08.2000 – I ZR 126/98Wettbewerbsrecht: Verwendung einer geographischen Lagebezeichnung als Firmenbestandteil; Prüfung unter dem Gesichtspunkt der individuellen Behinderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BPatG, 20.08.2020 – 30 W (pat) 550/18Markenbeschwerdeverfahren – „Damia/DAMLA (Wort-Bildmarke, IR-Marke)/MAMIA (Unionsmarke)/ MAMIA (Unionsmarke)/ Mamia“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität, teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - unmittelbare VerwechslungsgefahrZitiert von 9
- LG Düsseldorf, 07.03.2014 – 34 O 50/13Zitiert von 1
- BPatG, 10.03.2010 – 28 W (pat) 77/08Markenbeschwerdeverfahren – "Farbe grün (sonstige Markenform)" – keine Unterscheidungskraft – keine eng umrissene Warengruppe für einen sehr spezifischen Markt - keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem NachahmungsschutzZitiert von 4
- BPatG, 10.03.2010 – 28 W (pat) 170/07Markenbeschwerdeverfahren – "grüne Pumpe (Bildmarke - Abbildung einer Ware)" – keine Unterscheidungskraft – keine erhebliche Abweichung von der Branchenüblichkeit – keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem NachahmungsschutzZitiert von 5
- BPatG, 10.03.2010 – 28 W (pat) 74/08Markenbeschwerdeverfahren – Abbildung eines Gegenstandes, bei dem es sich um ein "auf einen Befestigungsflansch angebrachtes Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse" aber ebenso um einen "sonstigen Teil einer technischen Anlage, Maschine oder eines Gerätes" handeln kann (dreidimensionale Formmarke) – teilweise keine Unterscheidungskraft, keine Verkehrsdurchsetzung sowie kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz – teilweise kein produktbezogenen Bedeutungsgehalt, teilweise Unterscheidungskraft und teilweise kein FreihaltungsbedürfnisZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BPatG, 18.02.2026 – 29 W (pat) 569/22
- BPatG, 05.02.2026 – 30 W (pat) 31/23
- BPatG, 20.01.2026 – 29 W (pat) 70/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.