Gesetze / Markengesetz

MarkenG

§ 2 Anwendung anderer Vorschriften

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund45 Entscheidungen

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.

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