Gesetze / Markengesetz MarkenG § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen Stand: 10.06.2019 Gewerblicher RechtsschutzBund13 Entscheidungen Nach diesem Gesetz werden geschützt: 1.Marken,2.geschäftliche Bezeichnungen,3.geographische Herkunftsangaben.