Gesetze / Lebenspartnerschaftsgesetz
LPartG§ 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LPartG/8#abs-1 (1) Zugunsten der Gläubiger eines der Lebenspartner wird vermutet, dass die im Besitz eines Lebenspartners oder beider Lebenspartner befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Im Übrigen gilt § 1362 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LPartG/8#abs-2 (2) § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 8 LPartG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 14.12.2006 – IX ZR 92/05Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine entsprechende Anwendung der Eigentumsvermutung des § 1362 BGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- LG Karlsruhe, 26.03.2004 – 6 O 968/03Zitiert von 4
- BVerfG, 07.05.2013 – 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht - Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung - eingetragene Lebenspartnerschaft als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs - Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig - Fortgeltung der unvereinbaren Vorschriften mit Maßgabe der rückwirkenden Anwendung des Splittingtarifs ab 2001 in noch offenen Verfahren - abweichende Meinung: Lebenspartnerschaft in Jahren 2001 und 2002 noch keine der Ehe vergleichbare Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft - Reichweite der Typisierungsbefugnis sowie zeitlicher Anpassungsspielraum des Gesetzgebers - ungeklärte verfassungsrechtliche Lage in Jahren 2001 und 2002Zitiert von 219
- BVerfG, 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07Unvereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZitiert von 108
- BFH, 29.09.2016 – III R 62/13Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten als außergewöhnliche BelastungenZitiert von 15
- OLG Düsseldorf, 16.03.2005 – I-11 U 33/04
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.12.2004 Ausfertigung
§ 8 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 3396)
BGBl. 2004 I S. 3396
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.