Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
Stand: 10.06.2019
Gegen den Beschluß des Beschwerdeausschusses sowie den Bescheid des Landesausgleichsamtes, sofern hiergegen keine Beschwerde zugelassen ist, oder des Bundesausgleichsamtes kann der Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erheben.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 338 LAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 09.11.1955 – 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/53Ausschließliche Verwerfungszuständigkeit des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG für alle nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze. Soforthilfegesetz des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 8. August 1949. Begriff des Gerichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG, Art. 97 Abs. 2 GG)Zitiert von 9
- BVerwG, 22.10.2014 – 6 C 7/13Automatisierte Kennzeichenerfassung; Eingriff in das Grundrecht auf informationelle SelbstbestimmungZitiert von 81
- BVerwG, 05.02.2010 – 8 B 107/09Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist einer Verpflichtungsklage durch Zustellung eines Mahnbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 05.02.2010 – 8 B 107.09
- BVerwG, 25.09.2008 – 3 C 35.07
- BVerwG, 26.10.2007 – 8 B 97.07
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 338 LAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.07.2004 Ausfertigung
§ 338 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I 1742)
BGBl. 2004 I S. 1742
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