Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 133
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/133#abs-1 (1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/133#abs-2 (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die Beschwerde muß das angefochtene Urteil bezeichnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/133#abs-3 (3) Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Die Begründung ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, einzureichen. In der Begründung muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/133#abs-4 (4) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/133#abs-5 (5) Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß. Der Beschluß soll kurz begründet werden; von einer Begründung kann abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtskräftig.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/133#abs-6 (6) Liegen die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 vor, kann das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß das angefochtene Urteil aufheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.
Wird zitiert von 9.786 Entscheidungen zu § 133 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.02.2014 – 8 B 64.13Zitiert von 11
- BVerwG, 20.02.2014 – 8 B 65.13Zitiert von 4
- BVerwG, 20.02.2014 – 8 B 66.13Zitiert von 6
- BVerwG, 20.02.2014 – 8 B 65/13Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im vermögensrechtlichen Restitutionsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 20.02.2014 – 8 B 66/13Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz; Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 20.02.2014 – 8 B 64/13Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung des gesetzlichen RichtersZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.09.2026 – 3 B 34.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zumutbarkeitsschwelle für Verkehrslärm an Bestandsstraßen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 11.09.2026 – 4 B 31.26Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswegfrage ohne Zulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 10.09.2026 – 3 BN 5.25Berechtigtes Feststellungsinteresse bei Normenkontrolle gegen ein außer Kraft getretenes Verbot von Reisen an den Zweitwohnsitz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 133 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.