Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 42
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/42#abs-1 (1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/42#abs-2 (2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
Wird zitiert von 11.998 Entscheidungen zu § 42 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2024 – 6 S 254/23Zitiert von 6
- VG Freiburg, 23.07.2012 – 6 K 41/11Zitiert von 2
- BVerwG, 04.03.2026 – 6 A 2.24Durchsetzung des Einsichtnahmerechts des Bundesdatenschutzbeauftragten in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes; wehrfähige Rechtsposition eines Hoheitsträgers i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGOZitiert von 2
- BVerwG, 05.09.2013 – 7 C 21.12Zitiert von 148
- BVerwG, 05.09.2013 – 7 C 21/12Anerkannte Umweltverbände können Luftreinhalteplan einklagenZitiert von 44
- VG Freiburg, 12.05.2020 – 2 K 9611/17Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 03.09.2026 – 10 K 3044/25.ARechtswidrigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung gegenüber einer in Griechenland anerkannten alleinstehenden Frau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 27.08.2026 – 6 B 12.26Anforderungen an das Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr bei Änderung der Sach- und Rechtslage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 27.08.2026 – 6 A 1894/24Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Information des Ratsgremiums bei Auswahlentscheidungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.