§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/80#abs-1 (1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/80#abs-2 (2) Ein gegen den Schuldner bestehendes Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt (§§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), hat im Verfahren keine Wirkung. Die Vorschriften über die Wirkungen einer Pfändung oder einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung bleiben unberührt.
Wird zitiert von 1.326 Entscheidungen zu § 80 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Schleswig, 14.03.2024 – 6 LA 35/24Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Akten abgeschlossener Steuerverfahren des Insolvenzschuldners Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 3/16Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des InsolvenzschuldnersZitiert von 10
- BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 6/16Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des InsolvenzschuldnersZitiert von 5
- BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 5/16Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des InsolvenzschuldnersZitiert von 2
- BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 4/16Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des InsolvenzschuldnersZitiert von 7
- BFH, 28.11.2017 – VII R 1/16Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des InsolvenzverfahrensZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 21.07.2026 – 1 L 230/26Einfrieren von Vermögenswerten nach der EU-Sanktionsverordnung; Auswirkung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG München, 20.07.2026 – 34 Wx 112/26 eGrundbuchrecht: Verfügungsbefugnis des Nachlassinsolvenzverwalters an Nachlassgegenständen nach vollzogener Nachlassteilung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 15.07.2026 – 8 U 57/25Geschäftsführerhaftung: Erstattungspflicht für nach Eintritt der Überschuldung geleistete Zahlungen bei Weiterleitung zweckgebundener Darlehensmittel an Konzerngesellschaften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 80 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.