§ 82 Leistungen an den Schuldner
Stand: 10.06.2019
Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. Hat er vor der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung geleistet, so wird vermutet, daß er die Eröffnung nicht kannte.
Wird zitiert von 112 Entscheidungen zu § 82 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Bremen, 30.01.2014 – 3 U 52/13Zitiert von 1
- OLG Hamm, 25.11.2009 – 31 U 15/04Zitiert von 3
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 – 2 K 222/08Zitiert von 5
- BGH, 08.07.2021 – IX ZR 121/20Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des Drittschuldners zur schuldbefreienden Zahlung an einen Dritten durch Fortsetzung der Geschäftsbeziehung; schuldbefreiende Wirkung der Zahlung an den DrittenZitiert von 6
- BFH, 29.08.2024 – V R 17/23Zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im InsolvenzeröffnungsverfahrenZitiert von 1
- BGH, 15.04.2010 – IX ZR 62/09Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung über das Vermögens des Schuldners bei Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internet-EinzelabfrageZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.02.2026 – IX ZR 162/24Anfechtbarkeit von Zahlungen für Bauleiter- und Projektleitertätigkeiten; Rückgriff eines Insolvenzverwalters gegen den Empfänger einer Leistung
- BFH, 28.01.2026 – X R 3/23Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung
- OLG Düsseldorf, 06.11.2025 – 12 U 16/25
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