Gesetze / GleibWV · BGBl I 2015, 2274

Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes

27 Normen · ausgefertigt 17.12.2015 · 12 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.12.2025 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1Wahlrechtsgrundsätze
  4. § 2Wahlberechtigung
  5. § 3Wählbarkeit
  6. § 4Fristen für die Wahl
  7. § 5Formen der Stimmabgabe
  8. Abschnitt 2 · Vorbereitung der Wahl
  9. § 6Pflichten der Dienststelle
  10. § 7Wahlvorstand
  11. § 8Bekanntgabe der Wählerinnenliste
  12. § 9Einspruch gegen die Wählerinnenliste
  13. § 10Wahlausschreiben
  14. § 11Bewerbung
  15. § 12Nachfrist für Bewerbungen
  16. § 13Bekanntgabe der Bewerbungen
  17. § 14Form und Inhalt der Stimmzettel
  18. Abschnitt 3 · Durchführung der Wahl
  19. § 15Ausübung des Wahlrechts
  20. § 16Stimmabgabe im Wahlraum
  21. § 17Briefwahl
  22. § 18Behandlung der Briefwahlstimmen
  23. § 19Elektronische Wahl
  24. § 20Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
  25. § 21Benachrichtigung der Bewerberinnen
  26. § 22Annahme der Wahl
  27. § 23Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
  28. § 24Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  29. § 25Auflösung des Wahlvorstandes
  30. Abschnitt 4 · Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
  31. § 26Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
  32. § 27Übergangsbestimmungen

Änderungsverlauf

  1. 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 19 neueste Änderung
  2. 30.09.2021 — 9 Normen geändert · §§ 10, 11, 12, 14 und 5 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.