Gesetze / GleibWV · BGBl I 2015, 2274

Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes

27 Normen · ausgefertigt 17.12.2015 · 14 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.12.2025 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Wahlrechtsgrundsätze
  4. § 2 Wahlberechtigung
  5. § 3 Wählbarkeit
  6. § 4 Fristen für die Wahl
  7. § 5 Formen der Stimmabgabe
  8. Abschnitt 2 · Vorbereitung der Wahl
  9. § 6 Pflichten der Dienststelle
  10. § 7 Wahlvorstand
  11. § 8 Bekanntgabe der Wählerinnenliste
  12. § 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
  13. § 10 Wahlausschreiben
  14. § 11 Bewerbung
  15. § 12 Nachfrist für Bewerbungen
  16. § 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
  17. § 14 Form und Inhalt der Stimmzettel
  18. Abschnitt 3 · Durchführung der Wahl
  19. § 15 Ausübung des Wahlrechts
  20. § 16 Stimmabgabe im Wahlraum
  21. § 17 Briefwahl
  22. § 18 Behandlung der Briefwahlstimmen
  23. § 19 Elektronische Wahl
  24. § 20 Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
  25. § 21 Benachrichtigung der Bewerberinnen
  26. § 22 Annahme der Wahl
  27. § 23 Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
  28. § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  29. § 25 Auflösung des Wahlvorstandes
  30. Abschnitt 4 · Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
  31. § 26 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
  32. § 27 Übergangsbestimmungen

Änderungsverlauf

  1. 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 19 neueste Änderung
  2. 30.09.2021 — 9 Normen geändert · §§ 10, 11, 12, 14 und 5 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.