Gesetze / GleibWV · BGBl I 2015, 2274
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
27 Normen · ausgefertigt 17.12.2015 · 14 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.12.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Wahlrechtsgrundsätze
- § 2 Wahlberechtigung
- § 3 Wählbarkeit
- § 4 Fristen für die Wahl
- § 5 Formen der Stimmabgabe
- Abschnitt 2 · Vorbereitung der Wahl
- § 6 Pflichten der Dienststelle
- § 7 Wahlvorstand
- § 8 Bekanntgabe der Wählerinnenliste
- § 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- § 10 Wahlausschreiben
- § 11 Bewerbung
- § 12 Nachfrist für Bewerbungen
- § 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
- § 14 Form und Inhalt der Stimmzettel
- Abschnitt 3 · Durchführung der Wahl
- § 15 Ausübung des Wahlrechts
- § 16 Stimmabgabe im Wahlraum
- § 17 Briefwahl
- § 18 Behandlung der Briefwahlstimmen
- § 19 Elektronische Wahl
- § 20 Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Benachrichtigung der Bewerberinnen
- § 22 Annahme der Wahl
- § 23 Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25 Auflösung des Wahlvorstandes
- Abschnitt 4 · Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
- § 26 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
- § 27 Übergangsbestimmungen
Änderungsverlauf
- 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 19 neueste Änderung
- 30.09.2021 — 9 Normen geändert · §§ 10, 11, 12, 14 und 5 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.