Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 21
Stand: 10.06.2019
Die §§ 18 bis 20 stehen der Erledigung eines Ersuchens um Überstellung und Rechtshilfe eines internationalen Strafgerichtshofes, der durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet wurde, nicht entgegen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 21 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 – 13 K 3238/06Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 21.08.2025 – 2 OAus 31/25
- BGH, 05.10.2016 – XII ZR 50/14Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts: Maßgeblichkeit der letzten mündlichen Verhandlung; vorübergehende Verhinderung des geschäftsplanmäßigen Vorsitzenden; Feststellung der eigenen Verhinderung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts selbstZitiert von 15
- BGH, 29.06.2026 – AnwZ (Brfg) 24/24Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Altersteilzeit im Blockmodell
- BGH, 03.03.2026 – VIII ZA 18/25Zitiert von 1
- BGH, 20.11.2025 – I ZB 31/25Zeitpunkt für Bewertung vorschriftswidriger Besetzung des BundespatentgerichtsZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 02.01.2025 – 7 VA 14/24
- OLG München, 10.08.2022 – 11 W 755/22Zitiert von 3
- VG Potsdam, 21.06.2022 – 9 K 179/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.