Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 101
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/101#abs-1 (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/101#abs-2 (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Wird zitiert von 4.075 Entscheidungen zu Art 101 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 16.12.2014 – 1 BvR 2142/11Grundrechtsträgerschaft einer Behörde. Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch Nichtvorlage nach Art. 100 GG bei Überdehnung der Möglichkeit einer verfassungskonformen AuslegungZitiert von 141
- BVerfG, 08.04.1997 – 1 PBvU 1/95Anforderungen an die Bestimmung der Sitz- oder Spruchgruppen von Berufsrichtern in überbesetzten gerichtlichen SpruchkörpernZitiert von 84
- BVerfG, 02.06.2005 – 2 BvR 625/01Richterablehnung im Strafprozess: Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung und Anwendung des § 26a StPO bei der Verwerfung von Befangenheitsgesuchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 101
- BSG, 23.08.2007 – B 4 RS 2/06 RSozialgerichtliches Verfahren: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Einzelrichterentscheidung ohne wirksames Einverständnis der Beteiligten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BVerfG, 24.02.2006 – 2 BvR 836/04Richterablehnung: Verfassungsrechtliche Grenzen der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig durch den abgelehnten Richter nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BVerfG, 16.12.2021 – 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Entpflichtung eines Schöffen im Strafprozess - Vorabentscheidung im Besetzungsrügeverfahren gem § 222b Abs 3 S 1 StPO als selbständigem Zwischenverfahren statthafter Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - hier allerdings keine Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG - fachgerichtliche Auslegung und Anwendung der §§ 54 Abs 1 S 2, 77 Abs 1 GVG nicht zu beanstandenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.09.2026 – V ZB 35/26Zivilprozessrecht: Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters durch Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 09.09.2026 – X B 16/25Befangenheit des Richters im zweiten Rechtsgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2026 – OVG 6 S 142/26Voraussetzungen für den Widerruf einer Krankentransportgenehmigung bei Abrechnung genehmigungsloser Fahrten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 101 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
28.03.2019 Ausfertigung
Art. 101 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.